Informationen zur aktuellen Situation Stand: 09.09.2024
Nach den Angriffen der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 und des von der Hamas gegen Israel initiierten Krieges ergeben sich Rückfragen zum Umgang mit Begegnungsprogrammen. Folgende Informationen und Hinweise seien hierzu mitgeteilt:
Kontakt zur Partnerorganisation in Israel: Bitte nehmen Sie alle weiteren Planungen gemeinsam mit Ihrer Partnerorganisation in Israel vor. Austauschprojekte in Israel können aktuell nicht stattfinden. Sollten für die kommenden Wochen Austauschprojekte in Deutschland geplant sein, besprechen Sie bitte mit Ihrer israelischen Partnerorganisation, wie mit diesen Planungen verfahren werden kann und soll. Womöglich wird dies eher wieder möglich sein als Begegnungsprogramme in Israel.
Für Informationen zur aktuellen Situation in Israel verweisen wir auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts:
Ausnahmeregelung zur Förderung im Jahr 2024: Im Rahmen einer Ausnahmeregelung können in diesem Jahr höhere Flugkostenzuschüsse für Reisen in beide Länder anerkannt werden. Sollten im Rahmen von Jugendbegegnungen in Deutschland erhöhte Sicherheitsvorkehrungen notwendig sein, so können auch hierfür in diesem Jahr zusätzliche Mittel beantragt werden.
Verschiebung und Umplanung von Projekten: Eine Verschiebung von Austauschprojekten auf einen späteren Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres ist jederzeit möglich. Auch die Umplanung von OUT-Projekten zu IN-Projekten, eine Veränderung der Zielgruppe, eine Umplanung der Dauer der Maßnahme oder eine Verkleinerung der Gruppengröße ist jederzeit möglich. Bitte nehmen Sie hierzu den Kontakt zu der für Sie zuständigen Zentralstelle auf.
Umgang mit Stornokosten für Flüge oder Unterkünfte: Für die Absage von Projekten, die aufgrund der aktuellen Situation nicht stattfinden können, sollten alle Möglichkeiten einer kostenfreien oder möglichst kostengünstigen Stornierung in Anspruch genommen werden.
Für den Fall, dass unvermeidliche Stornokosten entstehen, können diese ggf. im Rahmen der Förderung erstattet werden. Jeder Einzelfall wird dabei geprüft. Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Rechnung oder Buchungsbeleg der Leistung (Unterkunft oder Transport) mit Zahlungsnachweis
- Beleg über die Stornierung und Information des Anbieters, dass eine Erstattung oder Teilerstattung der geleisteten Zahlung nicht möglich ist
- Nachweis durch Korrespondenz o. ä., dass sich der Träger um den Erlass oder Teilerlass der entstandenen Kosten bemüht hat
- schriftliche Zusicherung, dass der Träger keine Möglichkeit hat, die Stornokosten aus eigenen Mitteln zu decken
Nachbereitung & Aufbereitungstreffen zur aktuellen Situation: Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Kleinaktivitäten zu beantragen, um die aktuelle Situation und ihre Auswirkungen auf die Austauschpartnerschaft zu bearbeiten. So etwa kann es außerordentliche Nachbereitungstreffen für kurzfristig abgebrochene, durchgeführte oder auch nur geplante Programme geben, um die aktuellen Entwicklungen zu besprechen und aufarbeiten zu können.
Kleinaktivitäten bieten die Möglichkeit, flankierende Projekte für den eigentlichen bilateralen Jugendaustausch umzusetzen. Hierfür gibt es eine maximale Förderung von 1.000 € (bei 10 % Eigenmitteln), die über die Zentralstellen zu beantragen ist.
Falls in den kommenden Wochen Austauschprojekte in Deutschland geplant sind, klären Sie bitte mit Ihrer israelischen Partnerorganisation, welche aktuellen Regelungen in Israel bestehen und inwiefern sie Ihre Austauschgruppe betreffen.
Für Rückfragen oder weitere Beratungen zu Ihren Planungen im Deutsch-Israelischen Jugendaustausch stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Besteht besonderer Unterstützungsbedarf in der aktuellen Situation, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Ihr ConAct-Team
Jonas.Hahn@ConAct-org.de, Tel. 03491-420277
Sabine.Troitzsch@ConAct-org.de, Tel. 03491-420275
Janet.Tilp@ConAct-org.de, Tel. 03491-420265