Hospitationen
Work - Con-T-Acts - Gemeinsam Arbeiten Förderung von Hospitationen in der Jugendarbeit in Deutschland und Israel
Fachkräfte in der jugendpolitischen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Israel kennen das jeweils andere Land zumeist durch kurze Besuche. Im dichten Programm mit dem Augenmerk auf die zu begleitende Gruppe kommen tiefere Einblicke in die alltägliche Lebens- und Arbeitswelt der jeweiligen Partner häufig zu kurz. Das Austauschprogramm für Fachkräfte in der Jugendarbeit und Jugendbegegnung soll Mitwirkenden im Feld der deutsch-israelischen Jugendkontakte die Möglichkeit bieten, Inhalte, Strukturen und Problemfelder der Jugendarbeit und Jugendhilfe im jeweils anderen Land besser kennen zu lernen. Ziel ist es, im Rahmen eines längeren Aufenthaltes durch das Mitarbeiten in einer vergleichbaren bzw. Partnereinrichtung fachliche Kenntnisse zu erweitern, kulturelle Erfahrungen zu vertiefen und die deutsch-israelischen Jugendkontakte zu stärken.
Das Programm richtet sich vor allem an ehrenamtliche und hauptamtliche Fachkräfte deutscher und israelischer Jugendhilfe-Einrichtungen, die im Bereich der deutsch-israelischen Jugend- und Fachkräftebegegnungen aktiv sind.
Rahmenvorgaben
Projektpartner
Für die Planung einer Hospitation bedarf es der konkreten Zusammenarbeit und gemeinsamen Planung eines israelischen und eines deutschen Partners, jeweils als entsendende bzw. aufnehmende Einrichtung/Organisation der*des Hospitant*in. Bevorzugt sollten dies Jugendverbände, Jugendbildungseinrichtungen und Träger der freien Jugendhilfe sein, die in deutsch-israelische Begegnungs- und Bildungsprojekte eingebunden sind. In begründeten Fällen ist es auch möglich, durch eine solche Hospitation neue Wege der Zusammenarbeit zwischen Verbänden und Einrichtungen aufzubauen.
Teilnehmende
Zielgruppe für dieses Programm sind entweder hauptamtliche Mitarbeiter*innen der genannten Einrichtungen oder ehrenamtlich Mitwirkende, die eine kontinuierliche Anbindung an die Organisation/Einrichtung haben und als Verantwortliche im Rahmen deutsch-israelischer Begegnungen tätig sind.
Die*der Hospitant*in sollte über gute Sprachkenntnisse in Englisch verfügen. Wünschenswert wären Kenntnisse in Deutsch oder Hebräisch bzw. Arabisch.
Programmablauf
Die*der Hospitant*in besucht das jeweils andere Land für maximal 90 Tage. Nach einer intensiven individuellen Vorbereitung auf den Aufenthalt durch die*den Hospitant*in verpflichtet sich die aufnehmende Einrichtung zu einer umfangreichen Einführung in die jeweiligen Strukturen und Arbeitsfelder. Eine konkrete Ansprechperson der aufnehmenden Einrichtung ist für die Betreuung und Begleitung der*des Hospitant*in während der gesamten Zeit des Aufenthalts zuständig.
Im Rahmen der Vorbereitung des Hospitationsaufenthaltes entwerfen die deutsche und die israelische Partnerorganisation gemeinsam ein Rahmenprogramm für die*den Hospitant*in mit folgenden Programmbestandteilen:
- Kennenlernen der Arbeitsfelder und Strukturen (konkrete Benennung)
- Konkrete Möglichkeiten und Projekte der Mitwirkung
- Kennenlernen und Anbindung an weitere Institutionen/Organisationen im Feld
- Einbindung in Angebote zur kulturellen Bildung und Freizeitgestaltung
Unterbringung
Die aufnehmende Einrichtung kümmert sich in Absprache mit der entsendenden Partnereinrichtung bzw. der*dem Hospitant*in um eine Unterkunft (Zimmer zur Untermiete, Bildungsstätte o.ä.). Die Unterbringung sollte in angemessener Erreichbarkeit zum Arbeitsort liegen und mit Blick auf die Finanzierbarkeit abgestimmt sein.
Höhe der Förderung
Förderung einer Hospitation in Israel:
- Flugkostenzuschuss pro Hospitant*in aus Deutschland 360 Euro (max.*)
- Dauer der Hospitation max. 90 Tage
Förderung einer Hospitation in Deutschland:
- Flugkostenzuschuss pro Hospitant*in aus Israel 280 Euro (max.*)
- Dauer der Hospitation max. 90 Tage
- 40 Euro/Tag für Unterkunft und Verpflegung
Die Verwendung der Fördergelder ist nach Ablauf der Hospitation durch entsprechende Belege nachzuweisen.
Die*der Hospitant*in verpflichtet sich, für den Zeitraum der Hospitation im jeweils anderen Land zuvor eine Auslandskrankenversicherung im Herkunftsland auf eigene Kosten abzuschließen.
* Der Flug-/Fahrtkostenzuschuss darf die tatsächliche Höhe der Flug-/Fahrtkosten nicht übersteigen.
Antragstellung und Verwendungsnachweis
Der Antrag auf Förderung eines Hospitationsaufenthaltes in Deutschland oder Israel wird über die zuständige Verbands- oder Länderzentralstelle bei ConAct eingereicht. Dem ausgefüllten Antragsformblatt sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Informationen von der entsendenden Organisation/Einrichtung (Aufgaben, Arbeitsschwerpunkte, Einbindung in deutsch-israelische Kontakte)
- Informationen von der aufnehmenden Organisation/Einrichtung (Aufgaben, Arbeitsschwerpunkte, Einbindung in deutsch-israelische Kontakte)
- Bescheinigung der entsendenden Einrichtung über die Einbindung/Tätigkeit der*des Hospitant*in im Rahmen der laufenden Arbeit
- Beschreibung der anvisierten Aufgaben und Mitwirkung der*des Hospitant*in bei der aufnehmenden Einrichtung, bestätigt durch den deutschen und den israelischen Träger
- Einladungsschreiben der aufnehmenden Organisation
- Kostenplanung
- Persönliches Bewerbungsschreiben der*des Hospitant*in
- Tabellarischer Lebenslauf der*des Hospitant*in
Anträge für Hospitationen können jederzeit über die zuständigen Zentralstellen bei ConAct eingereicht werden und sollten zumindest sechs Wochen vor dem geplanten Hospitationsaufenthalt bei ConAct vorliegen.
Die Formblätter finden Sie zum Herunterladen auf dieser Seite oben rechts.
Auswertung
Die*der Hospitant*in verpflichtet sich, einen mindestens zwei Seiten umfassenden Erfahrungsbericht über die Zeit der Hospitation zu erstellen. Gleichfalls wird von der aufnehmenden Organisation ein reflektierender Bericht über den Hospitationsaufenthalt des Gastes erwartet. Da es sich bei diesem Hospitationsprogramm zwischen Deutschland und Israel um ein Programm handelt, das individuell und institutionell nachhaltige Erfahrungen ermöglichen soll, wird auf die Auswertungsberichte großer Wert gelegt. Ziel ist dabei auch, gemachte Erfahrungen für die weitere Begleitung und Förderung dieses Programms nutzbar zu machen.
Die Berichte sind bis spätestens zwei Monate nach Ende der Hospitation mit dem entsprechenden Verwendungsnachweis (Formbl. N, N4, N4Z, M, L und NBLi) über die zuständige Zentralstelle an ConAct zu senden.
Formulare
- Antrag zur Förderung von Hospitationen
Formblatt Hospitationen
- KJP-Sachberichtsraster Sonderförderung
Sachberichtsraster Sonderförderung
- Formulare für Zentralstellen (Antrag, Mittelabruf, Gesamtverwendungsnachweis)
Formblätter ConAct
Kontakt
Für Rückfragen und Planungshilfen steht Ihnen das ConAct-Team gerne zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis
Bei Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art (z. B. Presseerklärungen, Publikationen, Arbeitsmaterialien, Berichten, Videos, Ankündigungen, Einladungen) ist in geeigneter Form, auch unter Nutzung der Logos, auf die Förderung der jeweiligen Maßnahme durch ConAct und das BMFSFJ hinzuweisen.
Download: ConAct-Logo
Bitte verwenden Sie das Logo mit dem vorangestellten Hinweis: „Gefördert durch”.