Hinweise zur Einreise nach Israel Elektronische Einreisebestätigung ab 1. Januar 2025 notwendig

Ab dem 1. Januar 2025 verändern sich die Regularien zur Einreise nach Israel. Für die visumsfreie Einreise muss zukünftig vorab eine elektronische Einreisebestätigung über das online-Portal „ETA-IL“ beantragt werden.

  • Alle Besucher aus visumbefreiten Ländern können über das ETA-IL-System eine Reisegenehmigung beantragen. Berechtigte Personen können nach Israel reisen und nach Erhalt der Einreisegenehmigung bis zu 90 Tage im Land bleiben.
     
  • Die ETA-IL-Genehmigung bleibt bis zu 2 Jahre oder bis zum Ablauf des aktuellen Reisepasses gültig – je nachdem, was zuerst eintritt. Das bedeutet, dass während des Gültigkeitszeitraums der erworbenen ETA-IL keine erneute Genehmigung beantragt werden muss.
     
  • Bei Ausstellung eines neuen Reisepasses, Änderung des Namens, Geschlechts oder der Staatsangehörigkeit muss eine neue Reisegenehmigung beantragt werden.  
     
  • Eine ETA-IL kostet 25 NIS.
     
  • Eine ETA-IL ist für die visumsfreie Einreise nach Israel für Personen jeden Alters verpflichtend unabhängig davon, ob ein biometrischer oder nicht-biometrischer Reisepass vorliegt.
     
  • Akkreditierte Diplomaten sind von der Antragstellung über das ETA-IL-System befreit.
     
  • Es wird empfohlen, den Antrag mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.
     
  • Bei technischen Problemen und weiteren Fragen wenden Sie sich an: eta@piba.gov.il

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