Kleinaktivitäten
Es besteht die Möglichkeit, Kleinaktivitäten im deutsch-israelischen Jugendaustausch aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes zu fördern. Der Förderhöchstbetrag beträgt 1.000 Euro.
Kleinaktivitäten sind flankierende Projekte zum deutsch-israelischen Jugendaustausch, die Anliegen, Erfahrungen, Ergebnisse und Erfolge der Begegnungen auf vielfältige Weise kommunizieren. Es sind Projekte, die ihrem Charakter nach die Voraussetzungen einer Begegnung nicht vollständig erfüllen, aber inhaltlich in engem Zusammenhang mit dem deutsch-israelischen Jugendaustausch stehen. In Betracht kommen beispielsweise Publikationen, Ausstellungen, Druckerzeugnisse, Konzerte, Online-Projekte und andere offene Veranstaltungen. Der Antrag (Formblat AV3) soll eine Projektbeschreibung beinhalten, aus der der Bezug zum deutsch-israelischen Jugendaustausch deutlich hervorgeht. Zudem muss der Antrag einen Kosten- und Finanzierungsplan (Formblatt AV3-K) enthalten.
Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben, höchstens jedoch 1.000 EUR. Zehn Prozent der Gesamtausgaben müssen aus Eigen- oder Drittmitteln nachgewiesen werden. Der Nachweis der Verwendung erfolgt mit einem Sachbericht und einer zahlenmäßigen Aufstellung der Ausgaben und Einnahmen (Formblätter AV3, AV3-K).
Formulare
Antrag zur Förderung von Kleinprojekten
Formblatt AV3
Kosten- und Finanzierungsplan für Kleinprojekte
Formblatt AV3-K
Formulare für Zentralstellen (Antrag, Mittelabruf, Gesamtverwendungsnachweis)
Formblätter ConAct
Wichtiger Hinweis
Bei Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art (z. B. Presseerklärungen, Publikationen, Arbeitsmaterialien, Berichten, Videos, Ankündigungen, Einladungen) ist in geeigneter Form, auch unter Nutzung der Logos, auf die Förderung der jeweiligen Maßnahme durch ConAct und das BMFSFJ hinzuweisen.
Download: ConAct-Logo
Bitte verwenden Sie das Logo mit dem vorangestellten Hinweis: „Gefördert durch”.