ConAct-News

Neu: Förderung digitaler und hybrider Austauschprojekte

Informationen zur Förderung von digitalen und hybriden Projekten im deutsch-israelischen Austausch

Das Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend (BMFSFJ) ermöglicht die Förderung für digitale und hybride Austauschformate in der Internationalen Jugendarbeit nach spezifischen Vorgaben, die sich an die Förderung aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) anlehnen. Jedes dieser Projekte wird fördertechnisch als Programm in Deutschland aufgefasst. Tagessätze für alle Teilnehmenden, Sprachmittlung, ggf. Reisekosten und zusätzlich Honorarmittel können beantragt werden.

Bitten entnehmen Sie Details dem Vermerk des BMFSFJ:

Kinder- und Jugendplan des Bundes Covid-19-Regelungen 2021-2022 zur Sicherung und Weiterentwicklung des internationalen Jugendaustauschs (IJA)

Frequently Asked Questions (FAQ) zu den Covid-19-Regelungen 2021 - 2022 zur Sicherung und Weiterentwicklung des internationalen Jugendaustauschs (IJA)

Die wichtigsten Eckdaten einer möglichen Förderung über ConAct sind hier im Überblick zusammengestellt:

Regularien zur Förderung digitaler/hybrider Projekte im Deutsch-Israelischen Austausch 

Die Regularien zur Förderung digitaler/hybrider Projekte können Sie hier als PDF herunterladen.

Die Antragstellung für neue Online-Austauschprojekte kann jederzeit über die Verbands- und Länderzentralstellen erfolgen, wird schnellstmöglich bearbeitet, soll jedoch zumindest sechs Wochen vor dem geplanten Projektbeginn erfolgen. Insofern Förderung für eine reguläre Maßnahme in Deutschland oder Israel für das Jahr 2022 beantragt war, kann jederzeit die Umplanung in eine digitale/hybride Begegnungsmaßnahme erfolgen. Hierzu ist eine Umwidmung mit Zusendung des neuen Programmablaufs zu beantragen.

Die Umwidmung vorliegender Anträge für 2022 wird prioritär vor der Annahme neuer Anträge desselben Trägers vorgenommen. Anträge auf Umwidmungen sind spätestens sechs Wochen vor Maßnahmenbeginn mit dem entsprechenden, neuen Programm über die entsprechende Verbands- oder Länderzentralstelle an ConAct zu senden, damit eine entsprechende Veränderung der Antragsdaten erfolgen kann. Es können sowohl Anträge auf Förderung von Maßnahmen in Deutschland als auch in Israel in digitale/hybride Projekte umgewidmet werden.


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