ConAct-News

Hinweis zur Einreise nach Israel (aktualisiert am 14.08.2024)

Elektronische Einreisebestätigung ab 1. Januar 2025 notwendig

Ab dem 1. Januar 2025 verändern sich die Regularien zur Einreise nach Israel. Für die visumsfreie Einreise muss zukünftig vorab eine elektronische Einreisebestätigung über das online-Portal „ETA-IL“ beantragt werden. Auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Tel Aviv werden hierzu die folgenden Informationen veröffentlicht:

„Die israelische Regierung hat angekündigt, dass für die visumsfreie Einreise nach Israel ab dem 1. Januar 2025 eine vorherige elektronische Einreisebestätigung durch das elektronische System „ETA-IL“ verpflichtend sein wird. Fluglinien werden voraussichtlich bereits vor dem Abflug darauf achten, ob diese Bestätigung vorliegt, um einer späteren Zurückweisung bei der Einreise vorzubeugen. Die elektronische Einreisebestätigung kann über ein online-Portal der israelischen Regierung beantragt werden. Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Portal. Die Beantragung ist gebührenpflichtig (25 NIS). Eine einmal erteilte Einreisebestätigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren, maximal jedoch bis zum Ablauf der Gültigkeit des Reisepasses. Die zuständigen israelischen Behörden empfehlen, den Antrag mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.“ 

Die Pilotphase für das neue Verfahren läuft bereits seit August, ist aber bis 1. Januar 2025 freiwillig und kostenfrei.

Weiterführende Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: