ConAct-News

Aktuelle Information zur Förderung von Deutsch-Israelischen Austauschprojekten

im Jahr 2026 und zur Beantragung von Projekten für das Jahr 2027

Die Planung und Durchführung von deutsch-israelischen Austauschprojekten ist in der aktuellen Situation weiterhin von größeren Unsicherheiten geprägt. Um Träger deutsch-israelischer Programme in dieser Situation gut zu unterstützen und gleichzeitig Förderabläufe einfacher zu gestalten, soll auf mehrere Ausnahmeregelungen in der Förderung hingewiesen werden. 

Neue Ausnahmeregelung zu Kurzaufenthalten in direkten europäischen Nachbarländern im Jahr 2026

Während der vergangenen drei Jahre haben deutsch-israelische Austauschprojekte vorrangig in Deutschland stattgefunden. Um in der aktuellen Situation auch Teilnehmenden aus Deutschland eine Reiseerfahrung zu ermöglichen, ist es ab sofort möglich, im Rahmen von Jugendbegegnungen und Fachkräfteprogrammen bis zu vier Tage in einem direkten Nachbarland Deutschlands zu verbringen. Die Ausnahmeregelung beschränkt sich vorerst auf das Förderjahr 2026.

Rahmenvorgaben:

  • bis zu vier Programmtage (drei Übernachtungen) können in einem direkten Nachbarland Deutschlands verbracht werden 

  • der überwiegende Teil des Programms (zumindest 50 %) muss in Deutschland verbracht werden

  • die An- und Abreise muss über einen Flughafen in Deutschland erfolgen 

Beantragung:

  • für bereits beantragte und bewilligte/bestätigte Projekte ist keine erneute Antragsstellung notwendig

  • bei einem geplanten Aufenthalt im Nachbarland wird vorab um eine kurze formlose Erläuterung der geplanten Aktivitäten im Nachbarland sowie um Einreichung eines aktualisierten Programms gebeten

Förderung:

  • Kurzaufenthalte in Nachbarländern werden fördertechnisch so behandelt, als ob die Projekte in Deutschland stattfinden würden

  • alle Vorgaben der KJP-Richtlinie (Tagessätze, Reisekostenzuschuss und weitere förderrechtliche Bestimmungen) sind auch bei Kurzaufenthalten im Nachbarland bindend und es stehen keine zusätzlichen Mittel oder höhere Tagessätze zur Verfügung

Belege und Abrechnung:

  • um die Abrechnung für Zentralstellen möglichst einfach zu gestalten, wird um vorrangige Verausgabung der Mittel in Deutschland gebeten (soweit dies möglich ist)

  • Belege aus dem Ausland können nur abgerechnet werden, wenn diese auf einem separaten Blatt übersetzt sind (Datum, Name und Anschrift des ausstellenden Unternehmens, Rechnungsnummer, Beschreibung der erworbenen Ware)

  • insofern Belege in einer anderen Währung als EUR abgerechnet werden, so ist eine Umrechnung der Landeswährung zum tagesaktuellen Kurs in EUR zwingend notwendig. Bitte vermerken Sie den Umrechnungskurs auf dem separaten Blatt mit den übersetzten Belegdaten.

  • Transportkosten in die Nachbarländer müssen über die Programmkosten abgerechnet werden.

 

Beantragung des Flugkostenzuschusses für das Jahr 2027

Ausnahmeregelung bis zu 600 EUR pro Person

Vor dem Hintergrund stark gestiegener Ticketpreise, kann entsprechend einer Ausnahmeregelung im Förderjahr ein Flugkostenzuschuss in Höhe von bis zu 600 EUR pro Person in beide Richtungen beantragt werden. Entsprechend des aktuellen Verfahrens haben Träger zur Antragsfrist des 1. Oktobers 2025 die regulären Flugkostenzuschüsse beantragt und zu Beginn des neuen Förderjahres 2026 – nach der Bestätigung der Ausnahmeregelung – den höheren Zuschuss beantragt.

Um den verwaltungstechnischen Aufwand zu reduzieren, werden Träger gebeten, im Zuge der Antragsstellung für das Jahr 2027, direkt den Flugkostenzuschuss in Höhe von 600 EUR pro Person zu beantragen. Sollte die Ausnahmeregelung zum höheren Flugkostenzuschuss nicht verlängert werden, so müsste der Flugkostenzuschuss von ConAct auf den regulären Satz gekürzt werden. Bei einer Bestätigung der Ausnahmeregelung für das Förderjahr 2027 stünde der höhere Flugkostenzuschuss direkt allen Trägern zur Verfügung.

Für die Antragsstellung über die OASE: In der OASE ist das Feld des Flugkostenzuschusses frei beschreibbar und Träger können den höheren Zuschuss von 600 EUR eigenständig im Feld eintragen. 

 

Beantragung von Sicherheitskosten für das Jahr 2027

Ausnahmeregelung zum Zuschuss von bis zu 5.000 EUR pro Projekt

Im Förderjahr 2026 können Träger im Rahmen von Programmen in Deutschland für notwendig werdende Sicherheitsvorkehrungen (Sicherheitsbegleitung, Anmietung Reisebus zur Vermeidung des ÖPNV oder gemeinsame Unterbringung der Teilnehmenden) bis zu 5.000 EUR pro Projekt zusätzlich beantragen. Entsprechend des bestehenden Verfahrens haben Träger diese zusätzlichen Mittel im Verlauf des Förderjahres 2026 separat in einem formlosen Schreiben beantragt.

Um auch im Fall der zusätzlichen Sicherheitskosten den verwaltungstechnischen Aufwand zu reduzieren, können Träger die zusätzlichen Sicherheitskosten in Höhe von bis zu 5.000 EUR pro Projekt direkt im Zuge der regulären Antragsfrist für das Jahr 2027 mitbeantragen. Da es sich auch beim Sicherheitskostenzuschuss um eine Ausnahmeregelung handelt, ist aktuell noch nicht absehbar, ob diese Ausnahmeregelung auch im Jahr 2027 verlängert wird. 

Zur Beantragung der zusätzlichen Mittel wird auf einer separaten Seite um eine formlose Erläuterung gebeten, um welche Sicherheitsvorkehrung es sich handelt, aus welchen Gründen die Sicherheitsvorkehrung geplant wird (z.B. Vorgabe des israelischen Partners) und welche Kosten beantragt werden. Zur Ermittlung der Kosten wird die Einholung von drei Angeboten empfohlen. 

Für die Antragsstellung über die OASE: In der OASE kann das separate Blatt mit der formlosen Erläuterung am Ende des Antrags im Bereich „Dokumente“ und „Datei hinzufügen“ hochgeladen werden.