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Internationaler Jugendaustausch erhält Zuschüsse

Coronabedingte Ausfälle überwinden

Das BMFSFJ gibt Zuschüsse zur Sicherung von gemeinnützigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung sowie Kinder- und Jugendarbeit im Kontext coronabedingter Einnahmeausfälle. Auch für Organisationen des längerfristigen internationalen Jugendaustausch werden diese gewährt.

Antragsberechtigt für diese Mittel sind gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen, die als freie Träger der Kinder– und Jugendhilfe anerkannt sind und die mit langfristigen (länger als 6-monatigen) internationalen Jugendaustausch- oder Workcamp-Angeboten (In- und Out-Maßnahmen) dauerhaft am Markt tätig sind. Öffentliche Träger sind nicht antragsberechtigt.

Informationen auf einen Blick

  • Die Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen in Höhe von bis zu 90% des dargelegten Liquiditätsengpasses zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. August 2021 gewährt.
  • Die Antragstellung erfolgt bei der Zentralstelle oder, sofern keine Zentralstellenzugehörigkeit besteht, direkt bei der Sozialbehörde Hamburg.
  • Die Antragsformulare sind auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums und unten auf dieser Seite abrufbar.
  • Antragszeitraum I: 01.12.2020 bis 15.01.2021 für den Förderzeitraum 01.04.2020 bis 31.08.2020; Antragszeitraum II: Geplant 1. Quartal 2021 für den Förderzeitraum 01.09.2020 bis 31.08.2021

Alle Informationen zur Antragsstellung und zur Förderrichtlinie zum Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit sowie die dazugehörigen Antragsformulare gibt es auf der Webseite der Sozialbehörde Hamburg.

[Quelle: IJAB]

(Foto © ConAct/Ruthe Zuntz)
(Foto © ConAct/Ruthe Zuntz)
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