ConAct-News

Verschiebung oder Absage geplanter Austauschprogramme

Auswirkungen im Deutsch-Israelischen Jugendaustausch

Die Einreise nach Deutschland und Israel ist wieder möglich. Zeitliche Verschiebungen der Projekte auf spätere Zeitpunkte im Kalenderjahr sind auch ohne erneute Antragstellung jederzeit möglich. Hierfür bitten wir um eine schriftliche Mitteilung über die entsprechende Verbands- oder Länderzentralstelle an ConAct.

Dies führt aktuell zu der Notwendigkeit, geplante Austauschprogramme zu verschieben oder, falls dies nicht möglich ist, abzusagen. Zeitliche Verschiebungen auf spätere Zeitpunkte im Jahr 2021 sind auch ohne erneute Antragstellung jederzeit möglich. Hierfür bitten wir um eine schriftliche Mitteilung über die entsprechende Verbands- oder Länderzentralstelle an ConAct.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) macht zudem folgende Mitteilung, die auch für den deutsch-israelischen Jugendaustausch anzuwenden ist:

Coronavirus – Auswirkungen auf geförderte Veranstaltungen/Projekte des BMFSFJ
 gültig ab: 07.03.2020

„Die Ausbreitung des Coronavirus kann auch Auswirkungen auf noch zur Förderung anstehende bzw. bereits bewilligte Veranstaltungen und Projekte des BMFSFJ haben. Da der Schutz vor Ansteckung und Ausbreitung hohe Priorität hat, ist bereits bei der Bewilligung von Veranstaltungen zu prüfen, ob diese überhaupt oder an diesem Ort bzw. zu dieser Zeit stattfinden müssen oder evtl. auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden können.

Die Entscheidung über die Anerkennung und Einordnung der Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben steht grundsätzlich im Ermessen der Bewilligungsbehörde. Soweit es bei vom BMFSFJ geförderten Veranstaltungen/Projekten etc. aufgrund des Coronavirus zu Ausfällen, Unmöglichkeit der Anreise (z. B. wegen Quarantäne) kommt und Storno-/ oder anderweitige Ausfallkosten entstehen, können diese aufgrund der Ausnahmesituation im Rahmen der gewährten Zuwendung grundsätzlich als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt und abgerechnet werden.

Dies gilt im Rahmen der Bewilligung, soweit die Zuwendungsempfänger die Ausgaben nicht aus Eigenmitteln aufbringen können (Subsidiaritätsprinzip). Außerdem sind vorher alle Möglichkeiten einer möglichst kostenfreien oder -günstigen Stornierung in Anspruch zu nehmen, um die Kosten zu reduzieren. Dies ist entsprechend zu dokumentieren und von den Zuwendungsempfängern für eine Prüfung vorzuhalten. Die Ausgaben sind entsprechend im Verwendungsnachweis nachzuweisen.“

Als Nachweise sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Rechnung/Buchungsbeleg der Leistung (Unterkunft oder Transport) mit Zahlungsnachweis (z. B. Kontoauszug),
  • Beleg über die Stornierung oder Information des Anbieters, dass eine Erstattung/Teilerstattung der geleisteten Zahlung nicht möglich ist,
  • Passagierlisten (bei Stornokosten für Flüge),
  • Nachweis durch Korrespondenz o.ä., dass sich der Träger um den Erlass/Teilerlass der entstandenen Kosten bemüht hat und die
  • schriftliche Versicherung, dass der Träger keine Möglichkeit hat, die Stornokosten aus eigenen Mitteln zu decken.

Für Rückfragen oder weitere Beratungen zu Ihren/Euren Planungen im Deutsch-Israelischen Jugendaustausch stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Ihr/Euer ConAct-Team
Niclas.Cares[at]ConAct-org.de, Tel. 03491-420264
Janet.Tilp[at]ConAct-org.de, Tel. 03491-420265

Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen und Vorschriften in Deutschland, Israel und den Bundesländer sind hier zusammengetragen.

 

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