Informationen zur Umplanung und Absage von Deutsch-Israelischen Jugendaustauschprojekten im Herbst und Winter 2023/24
Nach den aktuellen Angriffen auf Israel ergeben sich Rückfragen zum Umgang mit Begegnungsprogrammen, die für die Herbstwochen 2023 geplant waren. Folgende Informationen und Hinweise seien hierzu mitgeteilt:
Kontakt zur Partnerorganisation in Israel: Bitte nehmen Sie alle weiteren Planungen gemeinsam mit Ihrer Partnerorganisation in Israel vor. Austauschprojekte in Israel können aktuell nicht stattfinden. Sollten für die kommenden Wochen Austauschprojekte in Deutschland geplant sein, besprechen Sie bitte mit Ihrer israelischen Partnerorganisation, wie mit diesen Planungen verfahren werden kann und soll. Womöglich wird dies eher wieder möglich sein als Begegnungsprogramme in Israel.
Für Informationen zur aktuellen Situation in Israel verweisen wir auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts:
Umgang mit Stornokosten für bereits gebuchte Flüge oder Unterkünfte: Für die Absage von Projekten, die aufgrund der aktuellen Situation nicht stattfinden können, sollten alle Möglichkeiten einer kostenfreien oder möglichst kostengünstigen Stornierung in Anspruch genommen werden.
Für den Fall, dass unvermeidliche Stornokosten entstehen, können diese ggf. im Rahmen der Förderung erstattet werden. Jeder Einzelfall wird dabei geprüft. Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Rechnung oder Buchungsbeleg der Leistung (Unterkunft oder Transport) mit Zahlungsnachweis
- Beleg über die Stornierung und Information des Anbieters, dass eine Erstattung oder Teilerstattung der geleisteten Zahlung nicht möglich ist
- Nachweis durch Korrespondenz o. ä., dass sich der Träger um den Erlass oder Teilerlass der entstandenen Kosten bemüht hat
- schriftliche Zusicherung, dass der Träger keine Möglichkeit hat, die Stornokosten aus eigenen Mitteln zu decken
Nachbereitung & Aufbereitungstreffen zur aktuellen Situation: Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Kleinaktivitäten zu beantragen, um die aktuelle Situation und ihre Auswirkungen auf die Austauschpartnerschaft zu bearbeiten. So etwa kann es außerordentliche Nachbereitungstreffen für kurzfristig abgebrochene, durchgeführte oder auch nur geplante Programme geben, um die aktuellen Entwicklungen zu besprechen und aufarbeiten zu können.
Kleinaktivitäten bieten die Möglichkeit, flankierende Projekte für den eigentlichen bilateralen Jugendaustausch umzusetzen. Hierfür gibt es eine maximale Förderung von 1.000€ (bei 10 % Eigenmitteln), die über die Zentralstellen zu beantragen ist.
Vorgabe des israelischen Erziehungsministeriums: Entsprechend einer Verlautbarung des israelischen Erziehungsministeriums vom 13.10.2023 wird israelischen Austauschgruppen aktuell die Ausreise aus Israel nicht genehmigt:
- „[…] 3. Die Gefährdungslage im Ausland sowie die Gefahr von Anschlägen gegen Israelis hat in der aktuellen Situation zugenommen, weshalb beschlossen wurde, bestehende Regeln für Austauschdelegationen aufzuheben.
4. Vor diesem Hintergrund besteht aktuell ein generelles Ausreiseverbot für Austauschdelegationen von Schüler*innen. Diese Regelung gilt, bis eine weitere Verlautbarung herausgegeben wird.“ [Übersetzung von ConAct]
Falls in den kommenden Wochen Austauschprojekte in Deutschland geplant sind, klären Sie bitte mit Ihrer israelischen Partnerorganisation, welche aktuellen Regelungen in Israel bestehen und inwiefern sie Ihre Austauschgruppe betreffen.
Für Rückfragen oder weitere Beratungen zu Ihren Planungen im Deutsch-Israelischen Jugendaustausch stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Besteht besonderer Unterstützungsbedarf in der aktuellen Situation, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Ihr ConAct-Team
Jonas.Hahn@ConAct-org.de, Tel. 03491-420277
Niclas.Cares@ConAct-org.de, Tel. 03491-420264
Janet.Tilp@ConAct-org.de, Tel. 03491-420265