ConAct-News

Förderung digitaler Projekte anstelle von Begegnungsprogrammen

Die Nutzung digitaler Wege, um in Kontakt zu bleiben oder auch zwischen neuen zu Austauschgruppen in Kontakt zu kommen, wird bereits seit einigen Jahren erfolgreich praktiziert. Neu ist aufgrund der Corona-Krise der Wunsch, auch digitale Begegnungen oder Projekte zu realisieren, die aktuell die Leerstelle der wirklichen Begegnung auf die eine oder andere Weise füllen können.

Für die Förderung solcher Vorhaben gibt es zwei Möglichkeiten:

1. KJP-Förderung für Deutsch-Israelischen Jugendaustausch

Bezugnehmend auf das zur Förderung für 2020 vorgesehene Austauschprojekt können Kosten geltend gemacht werden, die hier ohnehin im Rahmen der Regularien liegen – wie Fahrtkosten, Kosten für Sprachmittlung, Kosten für Vor- und Nachbereitung; dies wenn sie etwa auf deutscher Seite anfallen, um eine digitale Begegnung möglich zu machen. Hierfür muss das neue Vorhaben unmittelbar im Kontext des beantragten Austauschprojekts stattfinden.

Weitere Informationen zur regulären Förderung finden Sie hier.

2. Kleinaktivitäten im Kontext des Deutsch-Israelischen Jugendaustausches

Für digitale Projekte, die an das beantragte Austauschprojekt geknüpft oder auch losgelöst davon vorgesehen sind sind, können kurzfristig Mittel im Rahmen der Förderung von „Kleinaktivitäten“ beantragt werden. Hier können Sachkosten unterschiedlicher Art gefördert werden, die zur Durchführung eines solchen inhaltlichen oder flankierenden Projekts zum Deutsch-Israelischen Austausch notwendig sind. Die Anschaffung technischer Geräte ist davon ausgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Haben Sie Fragen oder konkrete Ideen für digitale Projektvorhaben im Deutsch-Israelischen Jugendaustausch?

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Wir beraten Sie gerne, wie wir eine Förderung im Rahmen der zwei Förderformate bestmöglich realisieren können.

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