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Bei Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art (z. B. Presseerklärungen, Publikationen, Arbeitsmaterialien, Berichten, Ankündigungen, Einladungen) ist in geeigneter Form, auch unter Nutzung der Logos, auf die Förderung der jeweiligen Maßnahme durch ConAct und das BMFSFJ hinzuweisen. Bitte verwenden Sie das Logo mit dem vorangestellten Hinweis „Gefördert durch”.

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