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Israel individuell

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gefördert durch:

4 x 1 - Förderung von Kleinprojekten

Seit September 2007 gibt es die Möglichkeit, Kleinprojekte im deutsch-israelischen Jugendaustausch aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes zu fördern. Der Förderhöchstbetrag beträgt 1.000 EUR. Die Antragstellung erfolgt formlos über die Zentralstellen.

Gefördert werden können Projekte, die ihrem Charakter nach die Voraussetzungen einer Begegnungen nicht vollständig erfüllen, aber inhaltlich in engem Zusammenhang mit dem deutsch-israelischen Jugendaustausch stehen.

Beispielhaft können folgende Arten von Projekten gefördert werden: Publikationen, Ausstellungen, Druckerzeugnisse, Konzerte und andere offene Veranstaltungen.

Der formlose Antrag soll eine Projektbeschreibung beinhalten, aus der der Bezug zum deutsch-israelischen Jugendaustausch deutlich hervorgeht. Zudem muss der Antrag einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten.

Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben, höchstens jedoch 1.000 EUR.

Da 10 Prozent der Gesamtausgaben aus Eigen- oder Drittmitteln nachgewiesen werden müssen, ergeben sich rechnerisch für die maximale Fördersumme Gesamtkosten von mindestens 1.111 EUR. Aus diesen Zahlen leitet sich der Name des Projekts 4 x 1 ab.

Der Nachweis der Verwendung erfolgt mit einem Sachbericht und einer zahlenmäßigen Aufstellung der Ausgaben und Einnahmen.

Wir freuen uns auf Ihre Anträge!

Für Rückfragen und weitere Hinweise stehen wir gern zur Verfügung.

Das ConAct-Team